Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Mit einer Buchung erkennen sie folgende Geschäftsbedingungen an:
s k y l o f t Locations Düsseldorf, Inh. Frank Fendler (nachfolgend „skyloft Locations“ genannt)
arbeiten ausschließlich nach folgenden AGB:
Abweichende Bedingungen des Auftragsgebers haben keine Gültigkeit, einen Widerspruch durch die skyloft Locations bedarf es nicht. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Verstößt eine Klausel dieser AGB gegen die Regelungen der § 307–309 BGB, bleibt der Vertrag im Übrigen nach § 306 Abs. 1 BGB wirksam. Es gelten dann grundsätzlich nach § 306 Abs. 2 BGB anstelle der unwirksamen Klausel die gesetzlichen Vorschriften.
§1
Eingeräumte Mietoptionen können jederzeit durch die skyloft Locations widerrufen werden, ein Haftungs- anspruch besteht nicht. Verträge und Ergänzungen werden erst durch einen Vertrag, welcher auch online gebucht werden kann rechtswirksam und bedürfen daher nicht der Schriftform.
§2
skyloft Locations vermietet Räume dem Auftraggeber für den im
Mietvertrag vereinbarten Konditionen und Zeitabläufen. Der Fotobereich ist die Hohlkehle – ausserhalb dieses Bereiches darf nur mit Genehmigung der skyloft Locations fotografiert werden, speziell eine Nutzung als Location bedarf dieser Genehmigung. Eine Weitervermietung an Dritte ist unzulässig, allein der im Mietvertrag genannte Auftraggeber hat Anspruch auf temporäre Nutzung der Räume und der ihm überlassenen Gegenstände. Erfüllungsort sind die skyloft Mietstudios auf der Wiesenstr. 72.
§3
Der Auftraggeber hat sich vor Mietantritt über die ordnungsgemäße
Beschaffenheit und Funktion des Studios zu überzeugen. Werden Mängel
nicht unmittelbar gerügt, gelten Studio und Arbeitswerkzeuge als ordnungsgemäß angenommen.
Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.
§4
Haftung des Auftraggebers
Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Vermietung an
den Auftraggeber über. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden die im mittelbaren
und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen.
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
verantwortlich. Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten
des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu unverzüglicher Anzeige aller
während der Mietzeit entstandener Schäden. Verlorene, defekte oder zerstörte Gegenstände
werden dem Auftragsgeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt. 
§5 
Der Auftraggeber trägt die Versicherungspflicht. 
§6 
Haftung der skyloft Locations:
Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden. skyloft Locations übernimmt keine Haftung, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen
den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden.
skyloft Locations übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Auftraggeber durch
Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jedweder Art entstehen.
§7
Rechnung und Zahlungsbedingungen.
Nach Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Email oder per Fax durch uns, berechnen wir vor Nutzung der Location zur Sicherung des gewünschten Termins eine 50%ige Akontozahlung der kalkulierten Locationkosten mit Nebenkosten. Erst die nachweisliche Gutschrift dieser Anzahlung bewirkt eine verbindliche Buchung. Bei Absage einer Festbuchung durch den Auftraggeber bis 7 Werktage vor Beginn werden 50% Ausfallkosten des KVA berechnet, bei Absagen innerhalb von sieben Werktagen vor Buchung werden 100% berechnet. Eine nicht geleistete Akontozahlung befreit nicht von der Zahlung der Ausfallkosten und berechtigt die skyloft Locations die Buchung abzusagen. Die kalkulierten Gesamtkosten werden 1 Woche vor der Veranstaltung fällig.
§8
Beendigung des Vertrages:
skyloft Locations ist berechtigt ohne Einhalt von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadens- ersatzverpflichtungen des Auftragsgebers den Vertrag vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragsgeber seine Zahlungen einstellt, gegen Ihn ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen der skyloft Locations nicht mehr vereinbar sind. §9
Bis zur Begleichung der Endrechnung bleiben alle Bildrechte der Location skyloft bei den skyloft Locations. Der Sonderpreis „reduzierte Tagesmiete für redaktionelle Nutzung“ bezieht sich ausschließlich auf diese Nutzung oder zur eigenen Nutzung z.B. „Testaufnahmen“ ohne eine Veröffentlichung der Motive, bzw. lediglich zur Veröf- fentlichung in redaktionellen Beiträgen. Eine Zuwiderhandlung kann zur sofortigen Beendigung des Mietvertrages, bzw. zur Nachberechnung der fehlenden Beträge führen.
§ 10
Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand ist Düsseldorf, deutsches Recht. 

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